Informationen für Patienten

Bitte vereinbaren Sie Erstgespräche telefonisch zu meinen Sprechzeiten.
Sie haben Erstzugangsrecht zur Psychotherapie und benötigen keine Überweisung.

In den vereinbarten Vorgesprächen wird das Behandlungskonzept auf der Grundlage ihrer Schwierigkeiten entwickelt, wenn sich zeigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist und von Ihnen erwünscht wird.

Psychotherapie ist bei den Krankenkassen grundsätzlich nach den Vorgesprächen antragspflichtig. Zeitlicher Umfang und Stundenfrequenz variieren in Abhängigkeit von Ihrer Problematik, der Therapiemotivation und den formulierbaren Therapiezielen.
In der kassenärztlich abzurechnenden Psychotherapie gelten derzeit folgende zeitliche Rahmenbedingungen:

  • Kurzzeitpsychotherapie bis 24 Stunden
  • Tiefenpsychologisch fundiert Psychotherapie bis 100 Stunden bei einer Wochenstunde
  • Analytische Psychotherapie bis zu 300 Stunden bei zwei bis drei Wochenstunden

Die Abrechnung erfolgt bei Störungen von Krankheitswert über ihre gesetzliche Krankenversicherung oder Ihre private Kasse (auch Beihilfe).
Privat Versicherte sollten sich vor Behandlungsbeginn über ihre individuellen Versicherungsbedingungen für psychotherapeutische Leistungen informieren.